Die DBV Deutsche Beamtenversicherung hielt sich nicht an Urteile des Bundesgerichtshofs – Die Mehrwertexperten setzen Ihr Recht trotzdem durch.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich zum Verhalten der DBV Deutsche Beamtenversicherung (AXA Konzern) geäußert und deren Vorgehen bemängelt. Im Raum steht, dass die DBV Widerrufe ihrer Kunden aus nicht gerechtfertigten Gründen ablehnte und den Kunden so das Geld, was Ihnen laut BGH zusteht, vorenthält.

Die Aussagen der VZ-HH auf deren Internetseite kann man so zusammenfassen:

  • „Einige Versicherer lehnen die Rückabwicklung alter Verträge jedoch ab, halten Verbraucher hin oder versuchen, sie mit fadenscheinigen Ausreden abzuwimmeln.“ Dazu gehört auch die Generali Lebensversicherung.
  • „Hinhalten, mauern, abwimmeln.“ sei die Strategie der Versicherer.
  • „Bleiben Sie hartnäckig!“ ist die Empfehlung an die betroffenen Versicherten.

Ausreden der Versicherer, um Widerrufe abzuwehren

Vorgeschobene Gründe für die Ablehnung von Widerrufen von privaten Lebens- und Rentenversicherungen sind zum Beispiel: Urteile von „Verfassungsbeschwerden“ sollen abgewartet werden, die Rechte der Kunden seien „verwirkt“ oder „verjährt“, die Kunden seien „nachbelehrt“ worden oder die definitive Falschaussage, dass gekündigte Verträge nicht widerrufen werden können.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass von diesen vier Ablehnungsgründen einer tatsächlich berechtigt sein kann. Die „Verwirkung“ wird auch von Gerichten als Ablehnungsgrund akzeptiert, aber die Gründe, wann eine Verwirkung vorliegt sind in den meisten Fällen noch nicht vom BGH bestätigt. Daher ist es sehr beliebt bei den Versicherern pauschal mit der Verwirkung zu argumentieren, in der Hoffnung, dass der Kunde eine weitere Auseinandersetzung scheut. Ein Verwirkungsgrund der Bestand hat ist, wenn der Lebensversicherungsvertrag öfter als einmal, z.B. als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung, an eine Bank abgetreten wurde. Andere Verwirkungsgründe sollten Sie immer von Fachanwälten im Einzelfall prüfen lassen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung, die heute zum AXA Konzern gehört, wehrte Widerrufe aufgrund von angeblicher Verjährung ab und ignoriert damit Urteile des Bundesgerichtshofs

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ignorierte z.B. das Urteil vom 08.04.2014, Az. IV ZR 103/15 des Bundesgerichtshofs. Hierin ging es unter anderem um eine Möglichkeit der Verjährung des Widerspruchsrechts nach einem Jahr. Der BGH hatte entschieden, dass wenn ein Kunde nicht korrekt über sein Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde, die Widerrufsfrist niemals begonnen hat zu laufen. Eine Frist, die nie begonnen hat, kann auch nicht verjähren.

Trotz dieses Urteils lehnte die DBV Widerrufe ihrer Kunden mit der Einrede der Verjährung ab.

„Tarnen und Täuschen“ als Taktik der Versicherungskonzerne

Auch im Fall der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung müssen wir davon ausgehen, dass ihr die aktuelle Rechtsprechung bekannt war und sie wissentlich mit den oben genannten falschen Aussagen versuchte berechtigte Ansprüche ihrer Kunden abzuwehren.

Die Zeit läuft bald ab für Kunden, die eine Ablehnung aufgrund von angeblicher Verjährung bekommen haben

Kunden, die von der DBV Lebensversicherung eine Ablehnung Ihres Widerrufs aufgrund der Einrede der Verjährung bekommen haben, haben drei volle Kalenderjahre Zeit ihr Recht noch einzufordern. Wurde z.B. 2017 eine DBV Deutsche Beamtenversicherung widerrufen und abgelehnt, dann hat man bis zum 31.12.2020 Zeit dagegen zu klagen.

Mit dem richtigen Partner zum Erfolg

Ungeachtet der Taktik der DBV Deutsche Beamtenversicherung können Kunden der Mehrwertexperten regelmäßig Erfolge gegen die DBV feiern. Durch mehrere Fälle gegen die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist auch der DBV klar, dass sie bei unseren Fachanwälten nicht mit haltlosen und pauschalen Ablehnungsgründen durchkommt.

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DBV Deutsche Beamten Lebensversicherung widerrufen

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