Diese 6 Fehler in Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen machen einen Vertrag rückabwickelbar und bringen Kunden 30-40 % mehr Geld!

Kunden, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können ihre Lebens- oder Rentenversicherungsverträge aufgrund der folgenden 6 häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen widerrufen und rückabwickeln.

Durch die Rückabwicklung bekommen Kunden ca. 30-40 % mehr von der Versicherungsgesellschaft ausgezahlt als bei einer normalen Kündigung des Vertrages.

Die 6 häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen:

Experten schätzen, dass unglaubliche 75 % aller Verträge, die im oben genannten Zeitraum abgeschlossen wurden, davon betroffen sind. Die Allianzversicherung spricht von 108 Millionen Verträgen, die in dem Zeitraum abgeschlossen wurden, damit wären ca. 80 Millionen Policen rückabwickelbar. Möglich machen das Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung falsch?

Ein Wort vorab zu den Begriffen. Im Laufe der Zeit haben sich die Begriffe in den Unterlagen und im Versicherungsvertragsgesetz geändert. Es gibt das Rücktrittsrecht, das Widerspruchsrecht und das Widerrufsrecht mit den entsprechenden Belehrungen. Die folgenden 6 Fehler treffen auf alle drei Begriffe zu. Die Fehler in den Widerrufsbelehrungen gelten sowohl für Verträge, die im Antragsmodell abgeschlossen wurden, als auch für Verträge, die nach dem Policenmodell abgeschlossen wurden.

Die 6 häufigsten Fehler, die eine Widerrufsbelehrung falsch machen!

Die 6 häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen

Fehler 1: Die Widerrufsbelehrung fehlt

Der erste und eindeutigste Fehler ist, wenn ein Vertrag gar keine Widerrufsbelehrung enthält. Der Kunde ist damit nicht über sein Recht informiert worden und die Widerrufsfrist hat nie begonnen zu laufen. Damit ist der Vertrag auch heute noch widerrufbar.

Fehler 2: Die Widerrufsbelehrung ist optisch nicht hervorgehoben

Eine Widerrufsbelehrung muss für den Kunden gut zu finden und zu lesen sein. Sie muss daher komplett optisch hervorgehoben sein. Versteckt der Versicherer die Widerspruchsbelehrung im Kleingedruckten, können Sie den Vertrag heute noch widerrufen. Optisch hervorgehoben meint auch, dass sich der komplette Text, nicht nur die Überschrift, vom restlichen Text in den Dokumenten abheben muss z.B. durch Fettdruck. Weitere Details können von unseren Anwälten geprüft werden, die auf alle Urteile zu diesem Thema zurückgreifen können.

Fehler 3: Der Beginn der Widerrufsfrist ist falsch

Auch in diesem Punkt ist die Gesetzgebung sehr eindeutig. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Kunden der Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen vorliegen und er über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Folglich muss eine korrekte Belehrung auch enthalten welche Dokumente dem Kunden vorliegen müssen. Steht in der Belehrung: „Die Frist beginnt mit Erhalt der Unterlagen.“ oder „Die Frist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins.“, dann ist die Belehrung angreifbar. Es muss heißen: „Die Frist beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen.“

Fehler 4: Die Dauer der Widerrufsfrist ist nicht eindeutig

Im Gesetz steht, dass jedem Kunden eine Widerspruchsfrist von 30 Tagen zusteht. Einige Versicherer schreiben aber eine Frist von einem Monat in die Verträge. Da es Monate mit 28, 29 oder 31 Tagen gibt, ist die Frist von einem Monat nicht eindeutig und damit falsch.

Fehler 5: Die Form des Widerrufs ist unklar beschrieben

Unterscheiden kann man hier zwischen Textform und Schriftform mit Unterschrift. Während bei der Textform ein Widerruf auch per Fax oder Email ohne Unterschrift verschickt werden kann (ab August 2001 möglich), ist bei der Schriftform eine Unterschrift notwendig und der Versand per Post. Wichtig für die Belehrung ist, dass das Versicherungsunternehmen den Kunden darüber informieren muss in welcher Form der Widerruf zu erfolgen hat. Fehlt der Hinweis darauf, ist der Vertrag angreifbar.

Fehler 6: Ein Hinweis auf die Fristwahrung fehlt

Kunden müssen zwei Dinge beachten, wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen. Sie müssen belegen können, dass der Widerruf dem Versicherer zugestellt wurde. Daher sollte bei einem Fax der Sendebericht ausgedruckt werden, auf dem Postweg sollte man mindestens ein Einwurfeinschreiben nutzen. Und sie müssen den Widerruf innerhalb der Frist absenden. In der Widerrufsbelehrung muss darauf hingewiesen werden, dass das Absenden der entscheidende Zeitpunkt für die Fristwahrung ist.

Warum Sie eine Lebensversicherung niemals ohne Anwalt widerrufen sollten.

Für die Versicherungskonzerne ist das Thema „Widerruf von Lebensversicherungen“ durchaus kritisch, weil sie mehrere Milliarden Euro an ihre Kunden auszahlen müssten, wenn jeder Kunde einfach seinen Widerruf erklären könnte. Daher wehren sich die Konzerne mit allen Mitteln. Sie lehnen in der Regel pauschal den Widerruf der Kunden ab. Kunden haben dann drei Kalenderjahre Zeit ihr Recht einzuklagen. Spätestens hier benötigen Sie einen Anwalt. Schreibt und begründet ein Anwalt, mit Vergleichsurteilen usw. den Widerruf stehen Ihre Chancen, dass die Versicherung den Widerruf anerkennt, deutlich besser. Die Beweispflicht liegt beim Kunden. Er muss also detailliert darlegen warum die Belehrung falsch ist und wieviel er zusätzlich von der Versicherung ausbezahlt bekommen möchte. Gerade der Punkt der Berechnung ist äußerst kompliziert und aufwendig, sodass selbst Anwälte Schwierigkeiten damit haben. Spezialisierte Rückabwicklungsgesellschaften mit Fachanwälten können am schnellsten helfen, weil sie bereits mehrere tausend Verträge geprüft und berechnet haben.

Wenn Sie einen Vertrag haben, der zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde, dann machen Sie jetzt unseren kostenlosen Vertragscheck und erfahren Sie ob auch Ihr Vertrag widerrufen werden kann und Ihnen eine Nutzungsentschädigung (durchschnittlich 11.000 EUR) zusteht. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge! Über 4.000 Kunden haben bereits mehr als nur den Rückkaufswert durch die Hilfe unsere Partner bekommen.

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