Lebensversicherung kündigen – Auch bei bereits gekündigten Verträgen können Sie jetzt noch mehr Geld bekommen

Lebensversicherungen machen VerlustDurchschnittlich wird eine Lebensversicherung innerhalb der ersten 7 Jahre gekündigt. Das ist traurig genug, denn eine Lebens- oder Rentenversicherung wird meistens bis zum 60. oder 65. Lebensjahr abgeschlossen und soll zur Altersvorsorge dienen. Viele Versicherte, die ihre Lebensversicherung kündigen,  sehen aber in den ersten Jahren wie schlecht sich ihr Geld verzinst und wie hoch die Kosten in ihrer Lebensversicherung ausfallen. Die Versicherten entscheiden sich dann lieber für ein Ende mit Schrecken als für Schrecken ohne Ende und nehmen hohe Stornoabzüge in Kauf, wenn sie ihre Lebensversicherung kündigen.

Bei Fondspolicen drohen doppelte Nachteile

Der Vorteil von Fondspolicen oder fondsgebundener Lebensversicherungen ist naturgemäß die bessere Rendite durch einen höheren Aktienanteil im Anlagestock. Diese höhere Rendite wird aber mit stärkeren Schwankungen erkauft. Das ist grundsätzlich kein Problem und liegt in der Natur der Sache. Allerdings gibt es Phasen, in denen sich dieses Prinzip negativ auswirken kann, vor allem wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. In den ersten Jahren eines Lebensversicherungsvertrages berechnen die Lebensversicherer den Löwenanteil der Abschluss- und Verwaltungskosten. Das heißt, dass evtl. nur 20-50 % Ihrer Beiträge wirklich angelegt werden. Von z.B. 100 € Beitrag würden so nur 20-50 € wirklich für Sie angelegt. Wenn sich jetzt der Fonds schlecht entwickelt und z.B. 20 % Minus macht, dann sind aus Ihren 100 € Beitrag innerhalb eines Jahres nur noch 16 € oder 40 € geworden. Kunden die diese Entwicklung in den ersten Jahren sehen, entscheiden sich dann dazu ihre Lebensversicherung zu kündigen. Doch in diesem Moment schlägt die Versicherungsgesellschaft nochmal zu und zieht von Ihrem Rückkaufswert auch noch eine Stornogebühr ab. Ihr Minus wird dadurch noch größer. Versicherte, die sich für eine klassische, kapitalbildende Lebensversicherung entschieden haben unterliegen nicht den Schwankungen von Investmentfonds. Die sonstigen Kosten und der Stornoabzug betrafen diese Versicherten aber auch.

Stornoabzug beim Kündigen der Lebensversicherung ist unzulässig

Dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 7 U 59/15) zufolge ist dieser Stornoabzug allerdings unzulässig, zumindest bei Verträgen, die zwischen dem Jahr 2001 und 2007 abgeschlossen wurden. Es geht in dem Urteil auch nur um Verträge, die innerhalb der ersten 3 Jahre gekündigt wurden. Die Begründung der Richter ist, dass Kunden, die in den ersten Jahren Ihre Lebensversicherung kündigen, nicht gegenüber Versicherten benachteiligt werden, die erst nach z.B. 7 Jahren ihre Lebensversicherung kündigen. Durch die Berechnung der Abschlusskosten gerade in den ersten 3 Jahren ist aber eine Ungerechtigkeit vorhanden, die durch den Stornoabzug noch verstärkt wird.
Kunden können deshalb einen Mindestrückkaufswert von ihrer Versicherung verlangen. Dieser Mindestrückkaufswert liegt meistens deutlich höher als der Wert, den die Kunden nach der Kündigung ihrer Lebensversicherung vom Versicherer erhalten haben. Es lohnt sich also hier die Differenz nachzufordern!

Ist ein Widerruf von bereits gekündigten Lebensversicherungen eine Alternative?

Lebenversicherung kündigen oder Lebensversicherung widerrufen2Durch die EUGH (Europäischer Gerichtshof) und BGH (Bundesgerichtshof) Urteile in den letzten Jahren besteht ein Widerrufsrecht von Lebensversicherung, die in den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden. Der Zeitraum überschneidet sich mit dem Zeitraum in dem der Stornoabzug unzulässig ist. Daher sollten Sie prüfen lassen, ob es nicht sinnvoller ist, Ihren Vertrag zu widerrufen anstelle einer Forderung des Mindestrückkaufswertes. Unserer Erfahrung nach, ist ein sehr hoher Prozentsatz der Lebensversicherungen zu widerrufen. Im Vergleich bekommen Sie deutlich mehr Geld von der Versicherung erstattet, wenn Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. Bei einem Widerruf Ihrer Lebensversicherung bekommen Sie Ihre eingezahlten Beiträge (abzüglich Risikokosten für Todesfallschutz oder Berufsunfähigkeit) PLUS einer Nutzungsentschädigung zugesprochen, wenn die Widerrufsbelehrung in Ihren Verträgen nicht korrekt oder unvollständig war.

Fazit

Ein Widerruf bringt deutlich mehr Geld für Sie bei vergleichbarem Aufwand. Lassen Sie deshalb jetzt Ihre Verträge prüfen, egal ob sie gekündigt sind, noch laufen oder beitragsfrei gestellt wurden.

Veröffentlicht in Allgemein.