Lebensversicherung kündigen in einer Finanzkrise oder einem Börsencrash?
Schützen Sie jetzt Ihr Geld. Kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen haben unbekannte und versteckte Risiken die Sie wissen sollten.
In unsicheren Zeiten denken viele Menschen darüber nach, ihre kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung zu kündigen. Aber wann ist der richtige Zeitpunkt dafür? In diesem Beitrag erfahren Sie welche Risiken für Ihr Geld in Lebensversicherungen in einer neuen Finanzkrise und bei fallenden Kursen an der Börse bestehen und wann eine Kündigung sinnvoll ist.
Das Wichtigste in Kürze:
- Fallende Börsenkurse reduzieren direkt den Rückkaufswert einer Fondspolice.
- Die Fondsanteile in einer Fondspolice sind kein geschütztes Sondervermögen.
- Fallende Börsenkurse und die Nullzinspolitik vernichten die Überschußbeteiligung von kapitalbildenden Lebensversicherungen.
- Der Garantiezins reicht oft nicht, um die hohen Kosten der Verträge und die Inflation auszugleichen. Kunden machen reale Verluste, auch nach 30 Jahren regelmäßiger Beitragszahlung.
- In einer Finanzkrise können die Versicherungskonzerne die Auszahlungen streichen oder kürzen (§ 314 VAG).
- Prüfen Sie vor einer Kündigung immer die Möglichkeit des Widerrufs. Sie können dadurch 20 % – 30 % zusätzlich zum Rückkaufswert bekommen.
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung haben ein doppeltes Risiko
Fallende Kurse wirken sich direkt auf den Rückkaufswert aus (Kursrisiko)
Der Rückkaufswert, also der Betrag, den ihnen die Versicherungsgesellschaft bei einer Kündigung auszahlt, ergibt sich bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung aus dem Wert der Fondsanteile in der Police. Es gibt keine Garantien oder sonstige Sicherheiten. Fallen in einer Krise die Kurse an den Börsen, dann fällt auch Ihr Rückkaufswert. Da viele Anzeichen für längerfristig fallende Kurse sprechen kann es Sinn machen die FLV schnell zu kündigen. Den Rückkaufswert können Sie sicher „parken“ und wenn sich die Situation wieder bessert, neu und vor allem kostengünstiger investieren. So können Sie am nächsten Aufschwung teilhaben, denn der kommt bestimmt.
Ihre Fondsanteile sind kein Sondervermögen (Gegenparteirisiko)
Das zweite Risiko bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist deutlich kritischer. Denn entgegen der Meinung vieler sind die Fondsanteile in einer Fondspolice kein Sondervermögen.
Sondervermögen bedeutet, dass das Vermögen gesondert von der Fondsgesellschaft oder der Depotbank gesichert ist. Sowohl Fondsgesellschaft als auch Depotbank können in die Insolvenz gehen, Ihr Geld bleibt davon unberührt und ist nicht Teil der Insolvenzmasse.
Im Falle einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist das anders. Gerät die Versicherungsgesellschaft in Schwierigkeiten kann sie zusammen mit der BAFIN die Auszahlung Ihres Fondskapitals verweigern oder reduzieren, § 314 VAG ist hier eindeutig.
Was würden wir jetzt mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung tun?
Angesichts drohender Kursrisiken ist es sinnvoll sein Kapital zu sichern, um später kostengünstiger wieder einzusteigen. Weitet sich die Krise weiter aus, besteht ein reales Risiko sein Kapital in einer Fondspolice ganz oder teilweise zu verlieren. Dieses Risiko würden wir nicht eingehen wollen. Prüfen Sie jetzt vor einer Kündigung einen Widerruf Ihrer Fondspolice, denn damit können Sie 20 % - 30 % zusätzlich von der Versicherung bekommen, solange die Versicherungsgesellschaft noch zahlungsfähig ist.
Kapitalbildende Lebensversicherungen leiden verzögert unter einer Krise
Fallende Kurse und die Nullzinspolitik vernichten Überschussbeteiligungen
Wenn die Kurse an den Börsen und Anleihemärkten fallen, dann betrifft das selbstverständlich auch Inhaber von kapitalbildenden Lebensversicherungen. Allerdings sehen die Versicherten es nicht so direkt wie bei Fondspolicen. Die Auswirkungen werden erst sichtbar, wenn die jährliche Wertmitteilung kommt. Die Überschussbeteiligungen werden immer weiter gestrichen bzw. fallen ganz weg. Gleiches gilt für den Schlussbonus. Schon heute dürfen die Versicherungskonzerne Überschüsse bei jüngeren Verträgen streichen, um die Garantien der alten Verträge zahlen zu können.
Verschärft sich die Krise, werden die Überschussbeteiligungen weiter sinken und ganz wegfallen. Übrig bleibt Ihnen dann nur der Garantiezins. Wichtig zu wissen ist, dass der Garantiezins nur auf den Sparbeitrag gezahlt wird. Vorher zieht die Versicherung ihre Kosten vom Beitrag ab. Nicht selten werden von 100 EUR Beitrag nur 80 EUR für die Kunden angelegt und verzinst. Bei einen Garantiezins von 1- 2 % dauert es fast Jahrzehnte bis Sie bei Plus/Minus Null sind. Berücksichtigt man noch die Inflationsrate, machen Sie in der Regel mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Verluste.
Bonitätsrisiko wird durch hohe Garantieverpflichtungen verstärkt
Schon heute (März 2020) haben die Versicherer Probleme die Garantien der alten Verträge erfüllen zu können. Sollte sich die Finanzkrise verstärken, und danach sieht es fast garantiert aus, wird es Versicherungsunternehmen geben, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Hier ist eine Kettenreaktion ausgehend von Südeuropäischen Banken sehr wahrscheinlich.
Kommt es dazu, wird auch der deutsche Sicherungsfonds „Protektor“ nicht ausreichen, um alle Versicherten zu schützen. Da die Konzerne weitsichtig planen, haben sie den § 314 VAG gefordert und auch bekommen. Der Paragraf besagt, dass die Versicherung die Auszahlungen kürzen oder komplett streichen darf. Die Kunden sind aber weiter verpflichtet die Beiträge zu zahlen. Beitragsfrei gestellt Verträge können sogar wieder beitragspflichtig werden. Die Konzerne sind durch den § 314 VAG geschützt, die Kunden allerdings nicht.
Kapitalbildende Lebensversicherung kündigen oder weiterzahlen?
Wir möchten hier keine Empfehlung abgeben, aber ein paar Fragen in den Raum stellen.
Hätten Sie Ihre Lebensversicherung abgeschlossen, wenn Sie gewusst hätten...
- dass Sie nur den Garantiezins bekommen und Überschüsse wegfallen.
- dass die Garantiezinsen nur auf den Sparanteil gezahlt werden und nicht auf den Beitrag.
- dass die tatsächliche Verzinsung unterhalb der Inflation liegt, Sie also garantiert reale Verluste machen?
- dass selbst die Garantien nicht eingehalten werden müssen, wenn die Versicherung nicht mehr zahlungsfähig ist.
Unsere Einschätzung nach ist das Risiko, dass Lebensversicherungsgesellschaften in Zahlungsschwierigkeiten kommen, sehr hoch. Noch höher ist das Risiko, dass die Überschüsse weiter fallen bzw. wegfallen und dann von einer positiven Rendite nicht mehr gesprochen werden kann.
Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen prüfen Sie bitte immer die Möglichkeit eines Widerrufs, solange die Möglichkeit noch besteht. So kommen Sie mit Gewinn aus Ihrem Vertrag heraus, denn die Versicherer müssen Ihnen durchschnitt 20 % - 30 % zusätzlich zum Rückkaufswert auszahlen.
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Lebensversicherung kündigen, Finanzkrise, Börsencrash