Wir kaufen Ihr "Altpapier"!

Wie Sie mehrere tausend Euro für bereits

gekündigte, abgelaufene und ausbezahlte

Lebens- oder Rentenversicherungen

bekommen!

 ➡ Gekündigte Verträge

 ➡ Ausbezahlte Verträge

 ➡ Hohe Kaufpreise

 ➡ Kostenlose Prüfung

Haben auch Sie in den letzten Jahren einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag gekündigt oder ausbezahlt bekommen?

Dann werden Sie schmerzlich gespürt haben, dass Sie weniger heraus bekommen haben als Sie eingezahlt haben!

Verdienen Sie jetzt mit Ihren alten Verträgen nochmal Geld.

Wir kaufen Ihre gekündigten oder abgelaufenen Verträge und Sie haben nach 14 Tagen den Kaufpreis auf dem Konto.

Was müssen Sie tun, um jetzt nochmal Geld für Ihren Vertrag zu bekommen?

Vertragsprüfung

Lassen Sie kostenlos prüfen,
ob wir Ihren Vertrag kaufen können!

Kaufpreis-Angebot

Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vertrag die Kriterien erfüllt und nennen Ihnen den möglichen Kaufpreis.

Geld erhalten

14 Tage nach Kaufpreisabschluss haben Sie den Kaufpreis auf Ihrem Konto.

Um die sehr hohen Kaufpreise zu erhalten, muss Ihr Vertrag einige Kriterien erfüllen:

➡ Der Vertrag darf nicht staatlich gefördert worden sein, er darf also kein Riester, Rürup, BAV oder VL Vertrag gewesen sein.

➡ Der Vertrag muss zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sein.

➡ Der Vertrag darf nicht abgetreten gewesen sein, z.B. für eine Immobilienfinanzierung.

 

Warum können Sie Geld für abgelaufene oder gekündigte Verträge bekommen?

Auf den ersten Blick erscheint es unglaubwürdig, dass Sie für einen oder mehrere Lebensversicherungsverträge die bereits gekündigt, regulär abgelaufen und schon ausbezahlt sind, nochmal Geld bekommen können. Woher soll das Geld kommen und was macht der Käufer mit Ihrem Vertrag?

Zwischen 2013 und 2015 haben der Europäische Gerichtshof EuGH und der Bundesgerichtshof BGH mehrere richtungsweisende Urteile gefällt. Es wurde festegestellt, dass sehr viele, Experten sprechen von 80%, Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge aus den Jahren 1998 - 2007 falsche oder keine Widerrufsbelehrungen enthalten. Aufgrund dieser Fehler der Versicherungsgesellschaften können Kunden nun auch heute noch Ihren Vertrag widerrufen und rückabwickeln. Die Versicherung muss nahezu alle Beiträge und eine

sogenannte Nutzungsentschädigung an den Kunden auszahlen.
Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei verschiedenen Paar Schuhe. Die Versicherungsgesellschaften wehren sich mit allen Mitteln gegen die Zahlungen, daher ist es für den einzelnen schwierig das Geld, was ihm zusteht, auch zu bekommen.

Wir können Ihnen anbieten Ihren Vertrag, bzw. die Rechte daran, zu kaufen und zahlen Ihnen sofort einen hohen Kaufpreis. Sie haben das Geld sofort und kein Risiko mehr. Wir versuchen im Hintergrund nun die Nutzungsentschädigung von den Versicherungsgesellschaften einzuklagen. Wenn man das mit mehreren tausend Verträgen tut ist der Erfolg wesentlich wahrscheinlicher. Sollten wir Erfolg haben, bekommen Sie sogar noch eine weitere Zahlung zusätzlich als Erlösbeteiligung. Sie können also nur gewinnen!

Es wurden bereits 50 Millionen Euro ausbezahlt - Kundenbeispiele:

Kaufpreis: 569,25 EUR

Brigitte L. aus Kassel bekam 569,25 EUR für einen Vertrag, der schon 2009 gekündigt und 1996 abgeschlossen wurde.

Kaufpreis: 1.524,29 EUR

Peter H. aus Warendorf bekam 1.524,29 EUR. Er hat von 2003-2016 in seinen Vertrag einbezahlt und ihn mit Verlust gekündigt.

Kaufpreis: 10.719,77 EUR

Michael S. aus Nürnberg bekam 10.719,77 EUR für einen Vertrag. Er hat seit 1999 ca. 200 EUR monatlich einbezahlt, bis er ihn 2015 kündigen musste.

Kaufpreis: 2.244,56 EUR

Gabriele M. aus München bekam 2.244,56 EUR für einen Vertrag, der 2017 regulär nach 12 Jahren ausbezahlt wurde.

Häufig gestellte Fragen:

Entstehen für mich irgendwelche Kosten?
Nein! Sie haben weder ein Kostenrisiko, noch ein Erfolgsrisiko. Bei bereits ausbezahlten Verträgen haben Sie den Rückkaufswert bereits erhalten. nun können Sie zusätzlich einen Kaufpreis erhalten. Der Kaufpreis ist 14 Tage nach zustandekommen der Vertrags auf Ihrem Konto. Auch wenn der Käufer keine Nachzahlung von der Versicherung bekommt, behalten Sie den Kaufpreis. Erzielt der Käufer eine Nachzahlung von der Versicherung können Sie sogar eine weitere erlösbeteiligung erhaten und Ihren Gewinn noch steigern.
Kann ich Verträger aller Versicherungsgesellschafften verkaufen?
Leider nicht. Es gibt Versicherungsgesellschaften, die haben auch in der Zeit zwischen 1995 und 2007 korrekte Widerrufbelehrungen abgedruckt. Hier ist eine Rückabwicklung und somit die Forderung einer Nachzahlung nicht möglich. Vor dem Kauf prüfen wir die Widerrufsbelehrungen Ihrer Verträge. Sind die Belehrungen korrekt können wir den Vertrag nicht kaufen.
Bekomme ich später noch eine zusätzlichen Erlösbeteiligung?
Ja, in den meisten Fällen. Wenn der Käufer eine Nachzahlung von der Versicherungsgesellschaft erhält, dann bekommen Sie nochmal eine weitere Zahlung als Erlösbeteiligung. Voraussetzung ist, dass die Zahlung der Versicherung eine bestimmte Höhe erreicht. Ist die Zahlung geringer als der an Sie bezahlte Kaufpreis, kann der Käufer selbstverständlich keine weitere Erlösbeteiligung an Sie zahlen. In der Regel fallen die Zahlungen der Versicherungsgesellschaften aber so hoch aus, dass Sie eine Beteiligung erhalten. Das wird alles schon im Kaufvertrag festgelegt.
Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?
Nein. Da Sie den Vertrag, bzw. die Rechte daran, verkaufen, haben Sie nicht mehr mit dem evtl. Streit mit der Versicherung zu tun und benötigen daher auch keinerlei Rechtsschutz.
Was ist mit noch laufenden Verträgen?
Möchten Sie einen laufenden Vertrag verkaufen, weil Sie unzufrieden mit der Entwicklung sind? Lassen Sie den Vertrag hier prüfen. Wenn wir Ihnen ein Kaufangebot machen können, welches Sie annehmen wollen, müsset der Vertrag erst gekündigt werden. Sie würden den Rückkaufswert bekommen, dann den Kaufpreis.
Welche Nachteile können mir entstehen?
Nein. Sie können nur gewinnen!

Zahlen sagen mehr als tausend Worte: