Rechtslage und Urteile zum Widerrufsjoker

Geschichte des Widerrufsjokers

199520022004200720142015

Der entscheidende Paragraph im VVG tritt in Kraft

Am 01.01.1995 tritt der §5a VVG a.F. 1994 in Kraft. In diesem Paragraphen wird unter anderem das Widerrufsrecht für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen geregelt.

Die meisten Versicherer haben diese Regelungen nicht, falsch oder unzureichend umgesetzt. Aufgrund ungültiger Widerrufsbelehrungen können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen.

Stichtag 31.12.2002

Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge, die heute widerrufen werden sollen, aber schon ausgelaufen oder gekündigt und ausbezahlt sind, müssen bis zum 31.12.2002 noch aktiv gewesen sein.

§5a VVG a.F. 2004 tritt in Kraft

zum 01.01.2004 tritt der neue §5a VVG in Kraft. Er unterscheidet sich nur in winzigen Details von seinem Vorgänger. Die Versicherungsgesellschaften setzten weiterhin die Regelungen dieses Paragraphen unzureichend um, so dass ein Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung bis heute in vielen Fällen möglich ist.

Das Zeitfenster schließt sich

Der §5a VVG a.F. 2004, der zusammen mit dem §5a VVG a.F. 1994 das Zeitfenster eröffnete, die Lebens- oder Rentenversicherung zu Widerrufen, weil die Regelungen in den Paragraphen von den Versicherungsgesellschaften nicht genügend umgesetzt wurden, läuft zum 31.12.2007 aus. Zum 01.01.2008 wird er durch neue Regelungen ersetzt. Hiermit wird das Zeitfenster, in dem ein Widerruf der Lebensversicherung möglich ist geschlossen.

Urteil des BGH ermöglicht zeitlich unbegrenzten Widerruf

Im Mai 2014 fällte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil, welches festlegt, dass dem Versicherungsnehmer ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht zusteht, wenn die Widerrufsbelehrung beim Abschluss einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung fehlerhaft war.

Dieses Grundsatzurteil wurde am 19.11.2014 mit dem Urteil IV ZR 329/14 nochmals bestätigt.

Licht und Schatten: Weiteres Urteil des BGH mit Verbesserungen für den Verbraucher ergeht und der Garantiezins fällt auf Rekordtief

LICHT: Der BGH stärkt die Rechte der Versicherten weiter. Die Versicherer werden verpflichtet bei einer Rückabwicklung auch Vertriebskosten und Verwaltungskosten zu erstatten und zu verzinsen.

SCHATTEN: Ab dem 01.01.2015 sinkt der Garantiezins für Lebensversicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge auf den Tiefstand von 1,25%. Ein Neuabschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung lohnt sich damit weniger denn je.

Lebensversicherung widerrufen – Rechtsgrundlagen und Urteile

Die aktuell günstige Rechtslage um Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen und rückabwickeln zu können, basiert auf mehreren Urteilen des Bundesgerichtshof aus den Jahren 2009-2015 sowie zwei Versionen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den darin enthaltenen Regelungen zur Widerrufsbelehrung.

Das Zeitfenster um Ihre Lebensversicherung zu widerrufen

Die Paragraphen §5a VVG a.F. 1994 und §5a VVG a.F. 2004 waren vom 01.01.1995 bis zum 31.12.2007 in Kraft. Danach wurden sie von neuen Regelungen abgelöst. Verträge aus diesem Zeitraum sind von den Urteilen des BGH betroffen und können widerrufen und rückabgewickelt werden.

Entscheidend für den Widerruf ist eine falsche oder fehlende Widerrufsbelehrung

Die in den §5a VVG a.F. 1994 und 2004 geregelten Bestimmungen zur Widerrufsbelehrung  wurden von den meisten Lebensversicherungsgesellschaften falsch, unvollständig und sogar gar nicht erfüllt. Die Rechtsprechung bestätigt nun, dass diese Verträge deshalb niemals wirklich rechtsgültig abgeschlossen wurden. Deshalb gibt es auch keine Widerrufsfristen. Ein Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung ist und war deshalb jederzeit möglich. Dieses Widerrufsrecht gilt unabhängig davon ob der Lebensversicherungsvertrag noch läuft, nach 2004 gekündigt wurde beitragsfrei gestellt wurde oder regulär ausgelaufen ist und das Kapital schon ausgezahlt wurde.

Lesen Sie hier die entsprechenden Paragraphen nach:

§5a VVG a.F. 1994

BGH Urteil Lebensversicherung widerrufen statt kündigen

BGH Urteil Lebensversicherung widerrufen

Die Dienstleistung von Lebensversicherung-widerrufen24

Wir prüfen mit unseren Partnern und spezialisierten Rechtsanwälten ob in Ihren Versicherungsverträgen und im Abschlussprozeß alle Regelungen der §5a VVG a.F. 1994 und 2004 beachtet wurden. Hierzu sind besondere Erfahrungen im Vertragsrecht und Lebensversicherungsrecht notwendig. Wenn nicht alle Regelungen korrekt ausgeführt und angewendet wurden, wird der konkrete Verstoß der Lebensversicherungsgesellschaft definiert und das weitere Verfahren koordiniert.
Ein hoher Prozentsatz der Belehrungen ist offensichtlich falsch. Deshalb kann mit einer entsprechenden Begründung außergerichtlich und auch gerichtlich mit einer großen Erfolgswahrscheinlichkeit gerechnet werden.

Gleichstellung von Antragsmodell und Policenmodell

Anzuwenden sind die Regelungen auch auf Verträge die nach dem sogenannten Antragsmodell abgeschlossen wurden, hierzu urteilte der BGH in seinem Urteil vom 17.12.2014 und stellte Verträge, die über das Policenmodell abgeschlossen wurden Verträgen, die über das Antragsmodell abgeschlossen wurden gleich. Auch diese Verträge können rückabgewickelt werden.

Widerruf und Rückabwicklung von nicht mehr aktiven Lebensversicherungen

Auch bereits abgelaufenen oder gekündigte Verträge können widerrufen und rückabgewickelt werden, weil die Verträge nie rechtswirksam abgeschlossen waren. Bisher sind die Versicherungsgesellschaften davon ausgegangen, dass die Ansprüche schnell verwirken.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11 klargestellt, dass die oft herangezogenen Regelungen nach §7 Abs. 2 VerbrKrG (Verbraucherkreditgesetz) und §2 Abs. 1 Satz 4 HWiG (Haustürwiderrufsgesetz) keine Anwendung mehr finden seit dem 31.12.2002. Ein Urteil des BGH vom 24.11.2009, Az. CI ZR 260/08 zielt in die gleiche Richtung.
Ergebnis ist, dass Verträge die noch bis zum 01.01.2003 liefen und erst danach gekündigt wurden, widerrufen und rückabgewickelt werden können.