Lebensversicherung rückabwickeln
Nach einem Widerruf können Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln und mehr Geld zurück bekommen!
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um mehr als nur den Rückkaufswert zu bekommen.
▶ Kostenloser Vertragscheck
▶ Ø 25 % mehr Geld bekommen
▶ Sofortauszahlung möglich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) haben 2014 und 2015 weitreichende Grundsatzurteile für Kunden von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen getroffen. Fast alle Kunden können ihre Lebensversicherung widerrufen. Sehen Sie sich dazu dieses kurze Video der ARD Tagesschau an.
Die Lebensversicherungsverträge werden aufgrund des erfolgreichen Widerrufs rückabgewickelt und man bekommt seine Beiträge zurück plus eine sogenannte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung liegt im Durchschnitt bei ca. 25 % des Rückkaufswertes, wenn Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln. Durchschnittlich bekommen unsere Kunden 11.000 € zusätzlich zum Rückkaufswert auf ihr Konto. Kunden die ihre Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln können, machen somit einen deutlichen Gewinn mit Ihrer Lebensversicherung, die sonst meistens nur Verluste bringt.
Welche Verträge können widerrufen werden?
Grundsätzlich können alle Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, die zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden und deren Widerrufsbelehrungen falsch waren oder sogar fehlten.
Es ist egal, ob es sich um kapitalbildende oder fondsgebundene Verträge handelt. Besonders interessant ist, dass auch bereits gekündigte oder regulär abgelaufene Verträge widerrufen und rückabgewickelt werden können.
Leider haben die Gerichte in der Zwischenzeit einige Urteile gefällt, die weitere Punkte, sogenannte Verwirkungstatbestände, definieren die einen Widerruf verhindern. Ein erfolgreicher Widerruf kann daher nur mit Hilfe von spezialisierten Fachanwälten durchgeführt werden.
Wenn Sie wissen wollen, ob man auch Ihre Lebensversicherung rückabwickeln kann und Sie so eine hohe Nutzungsentschädigung bekommen können, machen Sie hier unseren kostenlosen Vertragscheck. Spezialisierte Fachanwälte erstellen für Sie eine kostenlose Ersteinschätzung und berechnen genau wieviel Geld Ihnen zusteht.
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Definition und Rechtsfolge: "Lebensversicherung rückabwickeln":
Wenn man eine Lebensversicherung widerruft und der Widerruf anerkannt wird, dann muss der Versicherer die Lebensversicherung rückabwickeln bzw. die Rentenversicherung rückabwicklen. D.h. es muss so getan werden als wäre der Vertrag niemals zustande gekommen. Jede Partei, also Kunde und Versicherungsgesellschaft, muss das zurück bekommen was sie der anderen gegeben hat.
Der Kunde hat dem Versicherer die Beiträge gezahlt, die muss er jetzt zurück bekommen.
Der Versicherer hat dem Kunden den Versicherungsschutz gegeben. Da der Kunde den Versicherungsschutz nicht zurück geben kann, bekommt der Versicherer einen Wertersatz, den er behalten darf.
Dafür, dass der Versicherer 10 oder gar über 20 Jahre mit dem Geld des Kunden arbeiten durfte, muss er dem Kunden noch einen Nutzungsentschädigung zahlen.
Durchschnittlich bekommen Kunden die Ihre Lebensversicherung rückabwickeln bzw. Rentenversicherung rückabwickeln 25 % zusätzlich zum Rückkaufswert ausgezahlt.
Brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung, um Ihre Lebensversicherung rückabwickeln zu können?
Ein Jurist würde auf die Frage, ob Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung rückabwickeln können ohne eine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, antworten: "Es kommt darauf an!". Es gibt Versicherungsgesellschaften gegen die unsere Partnerkanzleien schon so oft gewonnen haben, dass die Versicherer ohne weitere Gegenwehr den Widerruf anerkennen und das geforderte Geld auszahlen. Oft liegt uns dann bereits nach 14 Tagen die positive Antwort vor. Der schnellste Fall war nach 3 Tagen geklärt. Das ist aber leider nicht die Regel. Es gibt ebensoviele Versicherungskonzerne, die sich standhaft wehren und erst vor Gericht einsehen, dass sie im Unrecht sind und dann doch die Lebensversicherung rückabwickeln. In diesen Fällen benötigen Sie eine Rechtsschutzversicherung, um Ihr Recht einklagen zu können. Unsere Parneranwälte sind sehr vorsichtig und empfehlen nur einen Rechtsstreit, wenn die Erfolgsaussichten sehr gut sind.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung haben wir Möglichkeiten geschaffen trotzdem, zumindest außergerichtlich, Ihr Recht einzufordern oder den Vertrag verkaufen zu können. Bereits bei der kostenlosen Vertragsprüfung (Vertragscheck) wird berücksichtigt, ob eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und ob diese auch leisten muss.
Danach können wir Ihnen in allen Fällen ein Ergebnis mitteilen und ein Angebot machen.
Lebensversicherung rückabwickeln und alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück erhalten
In einem Verfahren vor den Bundesgerichtshof hatte ein Kunde seine Lebensversicherung gekündigt und seinen Rückkaufswert von der Versicherung erhalten. Dieser Betrag lag wie bei dem meisten Lebensversicherungen unter dem Wert der eingezahlten Beiträge. Der Kunde widerrief daraufhin den kompletten Vertrag und bestand auf Rückabwicklung und Auszahlung ALLER eingezahlten Beiträge plus einer Nutzungsentschädigung und bekam Recht vorm Bundesgerichtshof.
Wie hoch die Nutzungsentschädigung (Zinssatz) ausfallen kann, ist im Einzelfall festzulegen. Das Gericht sagt, dass die Versicherungsgesellschaft den individuell gezogenen Nutzen erstatten muss. Das bedeutet, dass der „Zinssatz“ sich daran orientieren muss, wieviel die Versicherungsgesellschaft mit dem Geld erwirtschaften konnte. Das ist von Jahr zu Jahr und von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Durchschnittlich bekommen unsere Kunden 25 % zusätzlich zu Ihrem Rückkaufswert zugesprochen. Damit wird aus dem Verlustgeschäft eine vernünftige Geldanlage.
Was passiert mit den Kosten, die in einem Lebensversicherungsvertrag enthalten sind?
Das Urteil des BGH legt klar fest, dass die Versicherungsgesellschaften die Kosten für Vertrieb und Verwaltung nicht von den Rückkaufswerten abziehen dürfen. Selbst Ratenzahlungszuschläge müssen die Versicherer zurückerstatten, wenn Kunden ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen.
Wie interessant das für Kunden ist, zeigt ein Beispiel anhand der Vertriebskosten. Ein 30-jähriger Mann schließt im September 1998 eine Lebensversicherung bis zum Alter 65 ab mit einem monatlichen Beitrag von 150 Euro. Dann belaufen sich die Vertriebskosten, die in den ersten 3-5 Jahren mit den eingezahlten Beiträgen verrechnet wurden auf 3.500 – 4.000 Euro. Diesen Betrag bekommt der Kunde, der seine Lebensversicherung widerruft, von der Versicherung zurückerstattet.
Lebensversicherung widerrufen und Zinsen auf Ihre bezahlten Kosten erhalten
Wie oben erwähnt, geht der BGH in seinem Urteil noch einen Schritt weiter und gesteht dem Kunden, der seine Lebensversicherung widerrufen hat, sogar eine Nutzungsentschädigung zu. Alle Kosten die der Versicherer nicht nachweislich und tatsächlich verbraucht hat, müssen für den Kunden verzinst werden. Die Berechnung dieser Nutzungsentschädigung ist sehr aufwendig und wird nur von wenigen Gutachtern und Dienstleistern beherrscht.
Welche Kosten bekommen Sie nicht erstattet, wenn Sie Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag rückabwickeln?
Die Versicherer müssen die Kapitalertragssteuer auf Gewinne einbehalten, wenn sie die Freibeträge aus dem Freistellungsauftrag überschreiten. Und sie dürfen und werden die Risikokosten für enthaltenen Versicherungsschutz, wie zum Beispiel für eine in den Vertrag mit eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung, nicht erstatten.
Was sagt der Verbraucherschutz?
Der langjährige Chefredakteur der zur Stiftung Warentest gehörenden Zeitschrift Finanztest und heutiger Chefredakteur des gemeinnützigen Online-Verbrauchermagazins Finanztip Hermann-Josef Tenhagen sagt in einem n-tv Interview dazu:
„…wenn man an sein Geld will, ist der Widerruf fast immer die beste Option.“
Der Experte rät dazu, die Rendite des Vertrages zu berechnen und dann die Möglichkeit, die Lebensversicherung zu widerrufen, zu überprüfen.
Wen betrifft dieses Urteil?
Das Urteil gilt für ca. 90.000.000 Verträge in Deutschland die zwischen 1991 – 2007 unter dem so genannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Aufgrund der Urteile können Sie aber auch Lebensversicherungen rückabwickeln, die nach dem Antragsmodell abgeschlossen wurden.
Ob auch Ihr Vertrag betroffen ist, überprüfen wir gern kostenlose für Sie!
Besonderheit: Widerruf mit Sofortauszahlung!
Die EuGH und BGH Urteile haben grundsätzlich den Weg freigemacht um Millionen Kunden zu mehr Geld zu verhelfen. Aber die Tücke steckt wie immer im Detail und es ist selbstverständlich, dass sich die Versicherungskonzerne dagegen wehren mehrere Milliarden Euro zu bezahlen. Deshalb dauert es oft sehr lange, bis Versicherte ihre Nutzungsentschädigung erhalten. Teilweise können sich die Verfahren über mehrere Jahre hinziehen.
Unsere Partner haben eine Möglichkeit geschaffen, bei der sie den Kunden sofort Geld auszahlen können und das volle Risiko eines jahrelangen Prozesses übernehmen. Wird der Fall am Ende gewonnen, bekommen unsere Kunden nochmal eine zusätzliche Erfolgsbeteiligung zu ihren Vertrag.
Wie können Sie Ihren Vertrag widerrufen und Ihren Lebens- bzw. Rentenversicherung rückabwickeln?
Sie können mit einem Formschreiben selbst versuchen Ihre Lebensversicherung zu widerrufen. Die Versicherungsgesellschaften werden allerdings alles tun, um einen Widerruf zu verhindern. Erfahrungsgemäß werden Formschreiben ohne detaillierte und vertragsspezifische Begründung abgelehnt.
Unsere Partneranwälte haben bereits mehrere tausend Widerrufe von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bearbeitet. Sie wissen, welche Klausel bei der Versicherungsgesellschaft A falsch ist und welche bei Versicherung B. Die umfangreiche Datenbank der Kanzleien ermöglicht es, uns blitzschnell Ihre Verträge in folgenden Punkten zu analysieren.
- Fällt Ihr Vertrag grundsätzlich unter das Urteil des BGH´s und ist ein Widerruf erfolgsversprechende, um Ihre Lebensversicherung rückabwickeln zu können?
- Wie sind die Aussichten, dass der Widerruf außergerichtlich von der Versicherungsgesellschaft akzeptiert wird?
- Welche Strategie ist für Ihren Vertrag die richtige und welche Klausel im Vertrag ist rechtswidrig?
Vergütet werden der Service und die Dienstleistung von uns und unseren Partneranwälten nur im Erfolgsfall über einen Prozentsatz vom Mehrerlös. Der Kunde kann also nur gewinnen.
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