BGH Urteil vom 27. Juni 2019: Kürzung der Bewertungsreserven zugunsten der Garantieverzinsung für Altverträge ist zulässig.
Für Kunden, die eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, die keine 4 % Garantieverzinsung hat, hat der Bundesgerichtshof ein nachteiliges Urteil gesprochen. Die Bewertungsreserven, die für die Überschussbeteiligung wichtig sind, dürfen laut BGH gekürzt werden, um die hohe Garantieverzinsung der Altverträge sicherstellen zu können.
Neben den sehr hohen Kosten innerhalb der Lebensversicherungsverträge sind auch die sinkenden Zinsen an den Kapitalmärkten schuld an der schlechten Rendite von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen.
An der Kostenschraube können die Versicherungskonzerne nur geringfügig drehen, daher muss man sich andere Faktoren ansehen, um zu begründen warum die Renditen für fast alle Verträge fallen. Das gilt auch für Verträge, die noch mit einem relativ hohen Garantiezins abgeschlossen wurden.
Neben den Garantiezinsen, die seit Anfang 2017 auf 0,9 % gesunken sind, ist die Überschussbeteiligung die zweite Komponente für die Gesamtrendite eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages.
Ein Teil der Erträge, der für die Überschussbeteiligung verwendet werden sollte, darf seit einer Gesetzesänderung des § 153 Abs. 3 S. 3 im Jahr 2014 gekürzt werden, um damit die Garantieversprechen der Altverträge zu bedienen.
Die Auswirkungen des Urteils betreffen fast alle Kunden
Im Klartext heißt dass, dass Kunden die z.B. 2007 einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen haben, weniger Überschussbeteiligungen bekommen, damit den Altkunden noch 3,25 % oder sogar 4 % Garantieverzinsung gezahlt werden kann.
Dieses Vorgehen fanden zurecht sehr viele Kunden ungerecht und haben dagegen geklagt. Am 27. Juni 2019 entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Versicherungen tatsächlich die Renditen neuer Verträge zugunsten der Altverträge kürzen dürfen.
Der Trend der fallenden Renditen wird sich durch die anhaltende Niedrigzinsphase weiter verstärken.
Was Sie jetzt tun können:
Machen daher immer einen Vertragscheck, um zu prüfen ob Sie mehr als den Rückkaufswert bekommen können, um mit Gewinn aus Ihrem Vertrag aussteigen zu können.
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