Widerruf abgelehnt! Was nun?

Welche Möglichkeiten und Chancen haben Sie, wenn Ihre Lebensversicherung Ihren Widerruf abgelehnt hat?

Es hörte sich so einfach und logisch an, wenn man es in der Zeitung liest oder in den Nachrichten hört: „Wenn die Widerrufsbelehrungen falsch sind, können Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag widerrufen und bekommen zusätzlich zum Rückkaufswert noch eine Nutzungsentschädigung von der Versicherung!“. Nach etwas Recherche finden Sie heraus, wann eine Widerrufsbelehrung falsch ist und überprüfen daraufhin Ihren eigenen Vertrag und siehe da, die Widerrufsbelehrung ist z. B. nicht fett gedruckt. Jetzt wird noch schnell ein Widerrufsmuster von den Verbraucherzentralen ausgedruckt und dann müssen Sie nur noch darauf warten bis das Geld auf Ihrem Konto ist. Oder?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Klären Sie vor dem Widerruf, wie Sie einen möglichen Rechtsstreit finanzieren. Denn pauschale Widerrufe von Privatpersonen (z. B. mit Musterwiderrufsschreiben) werden zu 99,9 % von den Versicherungskonzernen abgewehrt.
  • Sie haben nach einer Ablehnung Ihres Widerrufs drei volle Kalenderjahre Zeit, um dagegen zu klagen.
  • Auch die Berechnung Ihrer Nutzungsentschädigung muss individuell sein. Die Verzinsung muss sich am Ertrag der Versicherungsgesellschaft orientieren.

So leicht ist es leider nicht. Für die Versicherungskonzerne geht es um Milliarden! Daher machen sie es den Kunden möglichst schwer. Wird der Widerruf erstmal zum Thema für die Massen, wird es eng für die Versicherer. Die Anzahl der unzufriedenen Kunden ist sehr hoch. Ein einfacher Widerruf könnte sich schnell zum Lauffeuer entwickeln.

Es ist also nur zu verständlich, dass sich die Versicherungskonzerne wehren und der Bundesgerichtshof hat es ihnen leicht gemacht. Der BGH hat nämlich die Beweislast dem Kunden auferlegt. Gerade bei bereits gekündigten Verträgen ist das problematisch, weil die erforderlichen Dokumente oft nicht mehr vorliegen. Wenn sie dann nicht über eine Datenbank mit mehreren tausend Dokumenten verfügen, wie es die kooperierenden Kanzleien der Mehrwertexperten tun, haben Sie an diesem Punkt bereits verloren.

Außerdem muss ein Widerruf, laut BGH, individuell begründet sein. Es reicht also nicht aus sich auf das Grundsatzurteil zu berufen. Es muss detailliert dargestellt werden was genau an der Widerrufsbelehrung falsch ist. Allein schon aus diesem Grund führen Widerrufe mit Musterschreiben nicht zum Erfolg.

Neben der Beweislast ist die individuelle Berechnung der Nutzungsentschädigung die größte Hürde für einen erfolgreichen Widerruf. Im Bereich der Widerrufe von Darlehensverträgen konnte man sehr einfach mit pauschalen Zinssätzen seinen Anspruch berechnen. Wollen Sie aber eine Lebensversicherung widerrufen, fordert der BGH eine individuelle Berechnung und eine Verzinsung, die sich am Ertrag der Versicherungsgesellschaft orientiert. Kaum ein Anwalt verfügt über die notwendigen Daten. Ist die Berechnung falsch, kann die Klage abgewiesen werden oder die Versicherung versucht mit einem günstigen Vergleich davon zu kommen.

Was können Sie tun, wenn die Versicherung Ihren Widerruf ablehnt?

Sie haben nun drei volle Kalenderjahre Zeit, um gegen die Ablehnung zu klagen.

Das bedeutet: Wenn Sie z. B. im April 2018 Ihren Vertrag widerrufen hätten und die Versicherung den Widerruf im Mai 2018 abgelehnt hätte, dann hätten Sie bis zum 31.12.2021 Zeit, um gegen die Ablehnung zu klagen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt?

Ja, die meisten älteren Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Widerrufsverfahren. Grundsätzlich hätten Sie auch noch die Möglichkeit eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen und danach den Widerruf zu erklären, aber in den aktuellen Rechtsschutzbedingungen sind in fast allen Tarifen die Widerrufsverfahren ausgeschlossen.

Gibt es auch Möglichkeiten ohne Rechtsschutzversicherung?

Ja, die Kanzleien und Dienstleister, mit denen die Mehrwertexperten kooperieren, bieten die Möglichkeit einer Klage auch ohne Rechtsschutzversicherung an. Die Kosten trägt dann ein sogenannter Prozessfinanzierer. Dieser erhält dafür einen Anteil am Erfolg.

Fazit:

  • Ohne einen spezialisierten Dienstleister bzw. eine spezialisierte Anwaltskanzlei wird Ihr Widerruf fast immer abgelehnt.
  • Nur sehr wenige Dienstleister bieten ihren Kunden die Möglichkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung klagen zu können.

Professionelle Dienstleister prüfen kostenlos für Sie:

  1. Sind die Widerrufsbelehrungen falsch und wenn ja, warum?
  2. Wie hoch ist die Nutzungsentschädigung (Nachzahlung) die Ihnen zusteht? Individuell und auf Basis der Ertragskraft der Versicherung berechnet, so wie es der BGH gefordert hat.
  3. Zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung einen evtl. Rechtsstreit oder kann ein Prozessfinanzierer einspringen?
  4. Gibt es in Ihrem Fall KO-Kriterien, die einen Widerruf unmöglich machen oder stehen die Erfolgsaussichten sehr gut.

Wenn Sie einen Vertrag haben, der zwischen dem 01.01.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde, machen Sie jetzt unseren kostenlosen Vertragscheck und erfahren Sie, ob auch Ihr Vertrag widerrufen werden kann und Ihnen eine Nutzungsentschädigung (durchschnittlich 11.000 EUR) zusteht. Das gilt auch für bereits gekündigte Verträge! Über 4.000 Kunden haben bereits mehr als nur den Rückkaufswert durch die Hilfe unsere Partner bekommen.

Veröffentlicht in Allgemein, Widerruf.