Renditen von Lebenversicherungen werden weiter fallen

BGH Urteil vom 27. Juni 2019: Kürzung der Bewertungsreserven zugunsten der Garantieverzinsung für Altverträge ist zulässig. Für Kunden, die eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, die keine 4 % Garantieverzinsung hat, hat der Bundesgerichtshof ein nachteiliges Urteil gesprochen. Die Bewertungsreserven, die für die Überschussbeteiligung wichtig sind, dürfen laut BGH gekürzt werden, um die hohe Garantieverzinsung […]

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