Lebensversicherung widerrufen als Thema bei ZDF WISO am 25.01.2016

 

Lebensversicherung widerrufen  – Unser Kommentar zur Sendung im ZDF, WISO-Tipp vom 25.01.2016

Grundsätzlich können wir uns im Team von Lebensversicherung-widerrufen24.de mit den Thesen und Urteilen in dem Bericht identifizieren. An der einen oder anderen Stelle möchten wir den Beitrag aber der Vollständigkeit halber ergänzen oder kommentieren.

Abgetretene Lebensversicherung widerrufen

Minute 1:12 – Herr Voigt hat seine Lebensversicherung zur Rückdeckung einer Immobilienfinanzierung genutzt. Dazu wird die Police an den Darlehensgeber, also die finanzierende Bank, abgetreten oder verpfändet. Erst wenn die Police wieder “frei” ist, wie es hier ja auch der Fall war, können wir Sie bei einem Widerruf der Lebensversicherung unterstützen.

Zeitfenster für den “Widerrufsjoker”

Minute 3:14 – Der genaue Zeitraum, in dem ein Vertrag abgeschlossen worden sein muss, um ihn widerrufen zu können, ist zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007. Wichtig ist zu wissen, dass der Vertrag auch schon gekündigt, beitragsfrei gestellt oder ausgelaufen sein kann. Er muss aber 2003 noch aktiv gewesen sein.

Bei 80-90% aller Verträge von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ist ein Widerruf möglich

Minute 3:21 – Zitat:”Viele Kunden wurden falsch oder unzureichend über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt….” An dieser Stelle möchten wir “Viele” konkretisieren. Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass fast 90% aller Kunden ihre Lebensversicherungen aufgrund der Widerrufsbelehrung widerrufen können.

Die Verbraucherzentrale als richtiger Ansprechpartner zum Thema Lebensversicherung widerrufen?

Minute 3:45 – In dem Beitrag schickt der betroffene Versicherte seine Unterlagen zur Prüfung an die Verbraucherzentrale Hamburg. Zitat: “Dort sitzen die Experten…”. Unserer Einschätzung nach kann man sicherlich seine Unterlagen von der Verbraucherzentrale prüfen lassen. Mehr als eine grobe Einschätzung, ob Sie Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung widerrufen können, sollte man dort aber nicht erwarten. Wie sich im Bericht weiter herausstellt, wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg zwar richtig eingeschätzt, dass der Lebensversicherungsvertrag von Herrn Voigt zu widerrufen war. Die Handlungsempfehlungen, wie Herr Voigt seine Lebensversicherung widerrufen kann und sollte, ist aber grundsätzlich falsch. Die Urteile des Bundesgerichtshofs besagen ganz klar, was ein Widerruf enthalten muss. Hierauf wurde bei der Verbraucherzentrale in keinster Weise eingegangen, so dass leider schon im Voraus klar war, dass die Versicherungsgesellschaft den Widerruf abschmettert.

Lebensversicherung widerrufen - kostenlos prüfen lassen

Lebensversicherungsverträge kostenlos prüfen lassen

Minute 4:12 – Hier werden die Kosten für die Prüfung von Lebensversicherungsverträgen genannt. Die Verbraucherzentrale nimmt 70 EUR für die Prüfung, ein Honorarberater 150 €. Unser Tipp: Sparen Sie sich das Geld. Die Chancen, ob Ihr Vertrag falsche Widerrufsbelehrungen enthält stehen bei 80-90%. Die Information, die Sie also brauchen, ist nicht die Info, ob Ihr Vertrag zu widerrufen ist, sondern warum genau! Hier konnte die Verbraucherzentrale Herrn Voigt nicht weiterhelfen und hat ihm sogar eine falsche Empfehlung gegeben. Auch bezweifeln wir, ob ein Honorarberater sein Geld wert ist, denn auch er darf keine Rechtsberatung durchführen. Die 150 € sind also ebenfalls nicht sinnvoll investiert.

Rechtlichen Rat immer vom Anwalt einholen

Letztendlich kann und darf nur ein Anwalt, wenn möglich einer der auf Versicherungsrecht spezialisiert ist, die konkrete Prüfung vornehmen und Ihnen einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung formulieren. Mittlerweile gibt es Anwälte, die die Prüfung kostenlos anbieten. Selbstverständlich tun sie das nicht aus karitativen Gründen, sondern wollen auch mandatiert werden, wenn der Versicherer nicht gleich auf den Widerspruch eingeht. Zu dem Zeitpunkt brauchen Sie aber so oder so einen Anwalt. Wofür sollten Sie also im Vorfeld 70 € oder 150 € für die Verbraucherzentrale oder einen Honorarberater ausgeben?

Anforderungen an einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung

Minute 4:21 – Hier wird der bisher gut gemachte und recherchierte Beitrag leider fachlich fragwürdig. Es wird Betroffenen geraten ein Musterschreiben der Verbraucherzentrale zu nutzen. Im BGH Urteil IV ZR 448/14 wird aber klar definiert, was ein Widerspruch beinhalten muss, damit er Aussicht auf Erfolg hat. Der BGH weiß um die Brisanz dieses Themas und dass es zu existenziellen Problemen für die Versicherungsgesellschaften kommen kann, wenn Kunden in hoher Zahl ihre Lebensversicherung widerrufen. Und deshalb hat er ganz bewusst die Ansprüche an einen Widerruf hoch angesetzt. Musterschreiben können also gar keine Aussicht auf Erfolg haben. Das sollte eigentlich auch die WISO Redaktion und die Verbraucherzentrale wissen.

Zitat aus dem Urteil:”…Es (Anmerkung des Autors: Das Gericht) hat zu Recht die Darlegungs- und Beweislast beim Versicherungsnehmer gesehen und ihm einen entsprechenden Tatsachenvortrag abverlangt,…”

Lebensversicherung widerrufen mit Formschreiben

Lebensversicherung widerrufen mit und ohne Rechtsschutzversicherung

Minute 4:41 – Der Hinweis im Beitrag zum Thema Rechtsschutzversicherung ist korrekt. Wichtig ist, dass das Vertragsrecht mitversichert ist. Das ist in alten Policen sehr oft der Fall. Schließen Sie eine neue Rechtsschutzversicherung ab, sind Widerspruchsverfahren in den meisten Policen ausgeschlossen. Hierzu haben die Rechtsschutzversicherer erst kürzlich ihre Bedingungen angepasst.
Wichtig ist allerdings zu wissen, dass nur ca. 30% der Deutschen eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Was tun jetzt also die anderen 70%? Das Prozesskostenrisiko wird niemand privat auf sich nehmen wollen. Hierzu hat unser Partner eine Lösung entwickelt, in der er das komplette Risiko übernimmt und alle Kosten vorfinanziert, so dass jeder zu seinem Recht und seinem Geld kommen kann. Schade, dass solche Lösungen, die für 70% aller Betroffenen relevant sind, nicht in dem Beitrag genannt werden.

Lebensversicherung widerrufen nicht ohne Anwalt

In dem Beitrag stellte sich die Versicherungsgesellschaft stur und lehnte den Widerruf ab. Aus der Sicht der Versicherung ist diese Reaktion gut nachvollziehbar, denn der Widerruf mit einem nicht individuellen Formschreiben hat vor Gericht keinerlei Aussicht auf Erfolg. Herr Voigt möchte nun einen Anwalt einschalten. Hätte er das direkt getan, ohne die Verbraucherzentrale einzuschalten, hätte er sich die 70 € oder 150 € gespart und das Geld evtl. schon auf dem Konto. Der Rechtsdienstleister, mit dem wir bei Lebensversicherung-widerrufen24.de zusammenarbeiten, hat mittlerweile tausende Verträge geprüft und Widerrufe formuliert. Die Versicherer erkennen das jetzt auch an und versuchen oft nicht mehr den gerichtlichen Weg zu gehen und zahlen das geforderte Geld sofort aus.

Möchten Sie Ihre Verträge kostenlos prüfen lassen, dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Der Aspekt “Nutzungsentschädigung” wurde leider ignoriert

Ein Thema ist in dem Beitrag komplett ignoriert worden, denn die Versicherungsgesellschaften müssen nicht nur die Beiträge zurückzahlen, sondern auch noch eine Nutzungsentschädigung. Diese Entschädigung beträgt meistens nochmals mehrere Tausend Euro pro Vertrag. Lassen Sie sich dieses Geld nicht vorenthalten. Allerdings sind auch hier recht hohe Anforderungen vom BGH gestellt worden um, diese Nutzungsentschädigung zu berechnen. Die Beweispflicht liegt leider beim Kunden. Suchen Sie sich deshalb immer eine Anwaltskanzlei, die auf Widerrufsverfahren spezialisiert ist und am Erfolg des Verfahrens interessiert ist, also nur auf Erfolgsbasis bezahlt wird.

Wir helfen Ihnen gern. Machen Sie jetzt unseren kostenlosen Vertragscheck!

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