Lebensversicherung widerrufen – Dieser Beitrag liefert auch die Antwort auf die Frage, die immer wieder von Mandanten gestellt wird: „Warum ist die Rückerstattung in den Berechnungen von „Lebensversicherung-widerrufen24.de“ im Gegensatz zu dem was man sonst in der Presse liest so extrem hoch?“
Lebensversicherung widerrufen als Thema ist von Woche zu Woche präsenter in den Medien vertreten. Oft wird nur sehr oberflächlich darüber berichtet, dass die Möglichkeit, die Lebensversicherung widerrufen zu können, als Alternative zum „Lebensversicherung kündigen“ besteht. Eventuell noch, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Lebensversicherung widerrufen zu können. Das Thema Lebensversicherung kündigen steht leider meistens im Mittelpunkt ohne die Möglichkeit des Widerrufs zu erwähnen, was aus meiner Sicht fahrlässig ist. Denn der Widerruf der Lebensversicherung ist wahrscheinlich der einzige Weg, mit Gewinn aus einer Lebensversicherung herauszukommen.
Aber während die Prüfung, „ob“ eine Lebensversicherung widerrufen werden kann, noch sehr viele Anwälte und sogar die Verbraucherzentralen bewerkstelligen können, ist es nur sehr wenigen, wenn nicht sogar einer einzigen Kanzlei gelungen, die Nutzungsentschädigungen der Versicherungsgesellschaften so zu berechnen und zu begründen, wie es der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen gefordert hat. Diese Kanzlei hat mit einem Millionenaufwand und ca. 2 Jahren Recherche eine Datenbank entwickelt, mit der tausende Verträge BGH konform rückabgewickelt werden können. Diese Investition und Vorarbeit zahlt sich jetzt für die Mandanten aus.
Diese Fakten sollten Sie zum Thema Lebensversicherung widerrufen wissen:
- Welche Verträge können widerrufen werden, welche nicht?
- Warum können Lebensversicherungen widerrufen werden?
- Was hat der BGH gefordert und woran scheitern die meisten Klagen, bzw. warum bekommen Versicherte nicht die Nutzungsentschädigung zugesprochen, die ihnen zusteht?
Zu 1: Diese Lebensversicherungsverträge können Sie widerrufen.
Alle Lebens- und Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden sollten überprüft werden. Es ist unerheblich, ob es sich um klassische kapitalbildende Lebensversicherungen mit Garantiezins handelt oder um fondsgebundene Verträge. Den Widerrufsjoker kann man nicht bei Riesterrentenpolicen, Rüruprenten (Basisrenten) oder betrieblichen Altersvorsorgen (BAV) ziehen. Außerdem dürfen die Policen nicht an Fremde abgetreten sein, z.B. als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung.
Zu 2: Der Grund für den Widerrufsjoker.
Lebensversicherungen können widerrufen werden, weil den Kunden bei Vertragsabschluss ihre Widerrufsrechte nicht, oder nicht deutlich genug erklärt wurden. Widerrufsbelehrungen können im Antrag zu Lebens- oder Rentenversicherung, im Anschreiben zum Versicherungsschein selbst, im Versicherungsschein, in den Versicherungsbedingungen und den Verbraucherinformationen enthalten sein. An diesen Stellen muss die von Ihnen beauftragte Anwaltskanzlei Versäumnisse der Versicherungsgesellschaften suchen und individuell für jeden Kunden prüfen und begründen, ob die Widerrufsbelehrung vorhanden war und wenn ja, deutlich genug hervorgehoben wurde. Widerrufe mit pauschalen Begründungen aus Textbausteinen werden von den Versicherungsgesellschaften und vom Gericht nicht anerkannt. Hier liegt der erste Fallstrick für Versicherte. Macht ein beauftragter Anwalt sich nicht die Mühe individuell jeden Widerruf zu begründen, verlieren Sie vor Gericht. Der Anwalt fordert aber weiterhin sein Honorar. Aber wie oben schon erwähnt, ist die Prüfung, „ob“ eine Lebensversicherung widerrufen werden kann, keine große Herausforderung für gute Fachanwälte. Das Problem liegt in der Berechnung und Begründung Ihres finanziellen Anspruchs, also die Höhe der Rückzahlung und der „Verzinsung“ Ihrer Beiträge. Hier kann die Beauftragung einer falschen Anwaltskanzlei mehrere Tausend Euro Verlust für Sie bringen.
Zu 3: Berechnung der Nutzungsentschädigung beim Widerruf der Lebensversicherung.
Der BGH – Bundesgerichtshof hat zwar in seinen Urteilen zum Thema Lebensversicherung widerrufen sehr verbraucherfreundliche Urteile gefällt, war sich seiner Tragweite für die Versicherungswirtschaft aber sehr wohl bewusst. Für die schon durch die Niedrigzinsphase angeschlagenen Lebensversicherungsgesellschaften stehen durch die Urteile Rückzahlungssummen in Höhe von mehreren Milliarden Euro auf dem Spiel, denn Experten schätzen, dass ca. 75 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einem Prämienvolumen von fast 400 Milliarden Euro betroffen sind. Der BGH hat den Verbrauchern also Recht gegeben aber zugleich die Anforderungen sehr hoch gesetzt, um auch Recht zu bekommen. Die komplette Beweis- und Darlegungslast wurde den Kunden auferlegt. Möchte man also als Kunde sein Geld zurück, und das inklusive einer angemessenen Verzinsung (Nutzungsentschädigung), muss man bis ins kleinste Detail seine Forderung belegen. Da Versicherungsunternehmen aber zu den intransparentesten Unternehmen im Bereich der Kosten gehören, ist eine Berechnung sehr schwer. Viele Anwälte rechnen daher pauschal mit einer Verzinsung von 5% plus Basiszinssatz. Im Urteil vom 11.04.2016 haben die Partneranwälte von „Lebensversicherung-widerrufen24.de“ den tatsächlichen Nutzen der Versicherungsgesellschaft berechnen und belegen können und haben so eine Verzinsung von ca. 20% p.a. für den Kunden herausholen können. Die Verzinsung ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und orientiert sich an der Eigenkapitalrendite der Versicherungsgesellschaft. Die Berechnungsmethode ist mit dem Urteil vom Oberlandesgericht bestätigt worden, so dass die Anwälte nun tausende Widerrufe sicher berechnen und belegen können. Wie groß der Unterschied zwischen einem Anwalt ist, der 5% plus Basiszinssatz ansetzt und den Anwälten zu denen Sie über die Seite www.Lebensversicherung-widerrufen24.de gelangen, sehen Sie hier in einer einfachen Berechnung:
Standart Entschädigung | Mögliche Entschädigung | |||
Kosten im Vertrag | 1.000 € | 5.000 € | 1.000 € | 5.000 € |
Laufzeit z.B. 2000-2015 | 15 Jahre | 15 Jahre | 15 Jahre | 15 Jahre |
Verzinsung | 5% plus Basiszins | 20% siehe OLG Urteil | ||
Nutzungsentschädigung | 2.397 € | 11.983 € | 15.407 € | 77.035 € |
Fazit: Lebensversicherungen richtig widerrufen.
Wollen Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen, weil die Versicherung ihre Versprechungen nicht einhält und die Verzinsung von Jahr zu Jahr ohne Aussicht auf Besserung geringer wird und so eine zweite Chance für ihre Altersvorsorge bekommen? Dann achten Sie genau darauf, welchen Anwalt Sie beauftragen. Die Kosten die Anwälte berechnen sind durchaus unterschiedlich. Aber es ist besser 50% von 77.035 € (38.517,50 € Gewinn für Sie) für einen guten Anwalt auszugeben als 20% von 11.983 € (9.586,40 € Gewinn für Sie).
Auf der Seite www.lebensversicherung-widerrufen24.de können Sie einen kostenlosen Vertragscheck machen und Ihre Erfolgsaussichten in einer ebenfalls kostenlosen Ersteinschätzung prüfen lassen.
Wenn Sie selbst einen Anwalt beauftragen möchten, stellen Sie ihm folgende 4 Fragen:
Frage 1: Wie viele Widerrufe von Lebensversicherungsverträgen hat der Anwalt oder die Anwaltskanzlei bereits bearbeitet?
Der Anwalt oder die Kanzlei sollte mindestens 100 Verträge in Bearbeitung haben, bzw. gerade bearbeiten. Nur so kann er über die nötige Datenbasis verfügen. Es sollte ein Fachanwalt für Versicherungsrecht sein.
Frage 2: Auf welcher Basis berechnet er die Höhe der Rückerstattung? Genauer: Wie berechnet der Anwalt die Höhe der im Vertrag enthaltenen Risikokosten und sonstige Kostenanteile.
Kann er nicht beschreiben woher er die Daten für die Kostenaufschlüsselung des Versicherungstarifes bezieht, schmälert das Ihre Chancen vor Gericht die volle Entschädigung zu bekommen. Sie sollten einen anderen Anwalt wählen. Von der Versicherungsgesellschaft bekommen weder Sie noch der Anwalt diese Informationen. Aber Sie sind in der Beiweispflicht!
Frage 3: Welche Verzinsung nimmt der Anwalt an? 5% über Basiszins oder eine Verzinsung auf Basis der Ertragslage der Versicherungsgesellschaft?
Antwortet der Anwalt hier mit „5% plus Basiszins als Entschädigung“ wissen Sie, dass er nicht über das nötige Wissen und die Erfahrung verfügt. Zusätzlich steigen die Anwaltskosten enorm, wenn die Berechnung der Nutzungsentschädigung ohne externen Gutachter durchgeführt werden soll.
Frage 4: Kann man auch ohne Rechtsschutzversicherung risikolos seine Lebensversicherung widerrufen?
Der Anwalt sollte Ihnen eine Möglichkeit bieten auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Widerruf Ihrer Lebensversicherung durchzuziehen, ohne dass Sie das Prozesskostenrisiko tragen müssen!