Lebensversicherung widerrufen – Welche Verträge kann man widerrufen

Lebensversicherung widerrufen – Diese Verträge haben einen Widerrufsjoker

Lebensversicherung widerrufen - BGH Urteil machts möglichLebensversicherungen oder Rentenversicherungen, die zwischen dem 01. Januar 1991 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden enthielten oftmals eine falsche bzw. fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Laut BGH-Urteil  (IV ZR 76/11) sind diese Lebensversicherungen nie wirklich zustande gekommen und können daher widerrufen werden. Geförderte Verträge, wie Riesterrenten oder eine betriebliche Altersvorsorge gehören nicht zu den Verträgen, die widerrufen werden können.

Lebensversicherung widerrufen – Vorteile des Widerrufs zur Kündigung

Viele Lebensversicherungen sind heutzutage äußerst schlecht verzinst und werden ihrem eigtl. Ziel, nämlich einer soliden Altersvorsorge, nicht mehr gerecht. Kündigt man nun seine Lebensversicherung, um schlechtem Geld kein Gutes hinterher zuwerfen. Erhält man in vielen Fällen, weit weniger zurück, als man ursprünglich eingezahlt hat. Gern behält die Lebensversicherung auch noch eine Stornogebühr ein. Alles in allem war es ein teures und schlechtes Geschäft. Anders sieht es aus, will man seine Lebensversicherung widerrufen.

Wenn Sie nun Ihre Lebensversicherung widerrufen und den sogenannten Widerrufsjoker nutzen wollen, ergeben sich ganz andere Möglichkeiten und in der Regel weit höhere Auszahlungen der Lebensversicherung. Hintergrund für die erhöhte Auszahlung ist die sogenannte Nutzungsentschädigung, die Ihnen gemäß BGH Urteil zusteht, da im Falle eines Widerrufs Kosten berechnet wurden, die der Versicherung nicht zustanden. Die Höhe Verzinsung dieser Kosten ist abhängig von der Eigenkapitalrentabilität der Versicherungsgesellschaft und erreicht damit ganz andere Höhen, als es Ihre Lebensversicherung oder Rentenversicherung wohl je erreicht hätte. Auf die Nutzungsentschädigung gehen wir in einem anderen Artikel genauer ein.

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